Hausrat

In Ihrem Wohnbereich wurden aufgrund eines versicherten Sachschadens wie z.B. Wasserschaden Gegenstände wie Teppiche, Schränke und Inhalte  beschädigt oder bei einem Einbruch Wertsachen entwendet?

 

Haben Sie eine Hausratversicherung? Sind Sie gegen Sachschäden an Ihrem Hausrat versichert, dann sollte Ihr Versicherer den zum Schadenzeitpunkt zu ermittelnden Versicherungswert der beschädigten oder entwendeten Sachen ersetzen.

Der grundsätzliche Ablauf ist wie bei allen Versicherungsfällen, der Schaden wird gemeldet, geprüft und reguliert. Wichtig ist es, den Versicherer umgehend zu informieren und bei Einbruch oder Diebstahl zusätzlich unverzüglich die Polizei. Mit der Polizei erstellen Sie eine Stehlgutliste, die Sie beim Versicherer einreichen.

 

Wir helfen Ihnen von Anfang an, um die angemessene Höhe der Entschädigungsleistung sicherzustellen. Dazu kommen Sie mit Ihrer Schadenaufstellung und ggf. der Anzeige bei der Polizei und Ihren Vertrags-Unterlagen zu uns. Wir prüfen die Anspruchsgrundlage, d.h. ob der Versicherer aufgrund der Vereinbarungen im Vertrag zur Leistung verpflichtet ist.

Einige Vertragsdetails können die Entschädigungsleistung reduzieren oder die Leistungsverpflichtung ausschließen, wie beispielsweise Unterversicherung, Risikoausschlüsse, Verhalten des Versicherten vor und nach dem Schaden (Obliegenheitsverletzungen), Schwere der Fahrlässigkeit oder versicherertypische Vertragsbedingungen und -Klauseln.

Bei erfolgreicher Prüfung formulieren wir einen entsprechenden Leistungsantrag für den Versicherer, so daß dieser seine Leistungspflicht erkennen kann. Ziel ist die Anerkennung der Leistungspflicht und die Zahlung der Entschädigungsleistung.

 

Mit dem Leistungsanerkenntnis ist das Verfahren beendet und der Versicherer beginnt mit der Leistung. Geschafft, Sie können sich freuen!

 

Sie haben den Leistungsantrag selbst gestellt und Ihr Versicherer hat die Leistung abgelehnt? Vermutlich haben Sie nicht so ausführlich dokumentiert und argumentiert, wie es für ein Leistungsanerkenntnis erforderlich wäre. Hier können wir gemeinsam prüfen, ob es an der Antragstellung oder der Anspruchsgrundlage lag. Häufig stehen die Chancen recht gut, dennoch eine Leistung des Versicherers zu erhalten. Ausgenommen ist natürlich, daß Sie bei Einbruchdiebstahl versäumt haben, zeitnah eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Hier kann dann nur ein wirklich guter Grund Abhilfe schaffen.

Leistung abgelehnt trotz schlüssiger Dokumentation und Argumentation?

Nun streben wir in Nachverhandlungen ein Leistungsanerkenntnis an, weiter stehen uns die Wege über Vergleich, Ombudsmann oder Gericht offen.

 

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Rufen Sie uns an unter 030 31561980 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.