Gebäudeversicherung

Ihr eigenes oder das von Ihnen verwaltetete Gebäude wurde durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm / Hagel beschädigt?

 

Haben Sie eine Gebäudeversicherung? Sind Sie gegen Sachschäden an Ihrem Gebäude versichert, dann sollte Ihr Versicherer die Reparaturkosten oder die Kosten der Wiederherstellung ersetzen.

 

Der grundsätzliche Ablauf ist wie bei allen Versicherungsfällen, der Schaden wird gemeldet, geprüft und reguliert. Wichtig ist es, neben den ersten Rettungsmaßnahmen, die Polizei und Feuerwehr zu Hilfe zu rufen und dann den Versicherer umgehend zu informieren.

 

Wir helfen Ihnen von Anfang an, um die angemessene Höhe der Entschädigungsleistung sicherzustellen. Dazu kommen Sie mit Ihrer Schadenaufstellung und ggf. der Anzeige bei Feuerwehr und Polizei und Ihren Vertrags-Unterlagen zu uns. Wir prüfen die Anspruchsgrundlage, d.h. ob der Versicherer aufgrund der Vereinbarungen im Vertrag zur Leistung verpflichtet ist.

Einige Vertragsdetails können die Entschädigungsleistung reduzieren oder die Leistungsverpflichtung ausschließen, wie beispielsweise bei Unterversicherung, Risikoausschlüsse, Verhalten des Versicherten vor und nach dem Schaden (Obliegenheitsverletzungen), Schwere der Fahrlässigkeit oder versicherertypische Vertragsbedingungen und -Klauseln.

 

Bei erfolgreicher Prüfung formulieren wir einen entsprechenden Leistungsantrag für den Versicherer, so daß dieser seine Leistungspflicht erkennen kann. Ziel ist die Anerkennung der Leistungspflicht und die Zahlung der Entschädigungsleistung.

 

Mit dem Leistungsanerkenntnis ist das Verfahren beendet und der Versicherer beginnt mit der Leistung. Geschafft, Sie können sich freuen!

 

Sie haben den Leistungsantrag selbst gestellt und Ihr Versicherer hat die Leistung abgelehnt? Vermutlich haben Sie nicht so ausführlich dokumentiert und argumentiert, wie es für ein Leistungsanerkenntnis erforderlich wäre. Hier können wir gemeinsam prüfen, ob es an der Antragstellung oder der Anspruchsgrundlage lag. Häufig stehen die Chancen recht gut, dennoch eine Leistung des Versicherers zu erhalten.

 

Leistung abgelehnt trotz schlüssiger Dokumentation und Argumentation?

Nun streben wir in Nachverhandlungen ein Leistungsanerkenntnis an, weiter stehen uns die Wege über Vergleich, Ombudsmann oder Gericht offen.

 

 

Sie haben Fragen oder wollen einen Termin zu einem Gespräch über Gebäudeversicherung vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter 030 31561980 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.