Unsere Beratung bei Personenschäden

Wir stehen Ihnen im Schadenfall bei Personenschäden zur Seite, wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Kranken- oder Krankentagegeldversicherung in Anspruch nehmen möchten.

Berufsunfähigkeit

Sie werden mindestens 6 Monate außerstande sein, Ihren Beruf auszuüben?

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Unfall

Sie haben einen Unfall mit Personenschaden erlitten?

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Krankenversicherung

Sie sind krank und möchten die Unterstützung Ihrer Krankenversicherung für medizinisch notwendige Behandlungen erhalten?

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Krankentagegeld

Sie sind so lange krank, daß Sie Anspruch auf Krankentagegeld haben?

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Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Kontaktieren Sie uns unter 030 31561980 oder direkt per Kontaktformular.