Krankentagegeld
Sie sind krank und Ihr Arzt stellt Ihre Arbeitsunfähigkeit fest. Ihr Arzt erklärt also Ihre 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit z.B. wegen depressiver Episoden oder Meniskusschaden.
Haben Sie eine private Krankentagegeldversicherung? Sind Sie gegen Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit oder Unfall versichert, dann sollte Ihr Versicherer den gewohnten Lohn / Gehalt weiterzahlen oder den Einkommensverlust ausgleichen.
Der grundsätzliche Ablauf ist wie bei allen Versicherungsfällen, der Schaden wird gemeldet, geprüft und reguliert. Wichtig ist es, den Versicherer umgehend zu informieren.
Wir helfen Ihnen von Anfang an, um die angemessene Höhe der Leistung und Dauer der Zahlung sicherzustellen. Dazu kommen Sie mit dem Arztbericht / Attest vom Arzt und Ihren Vertrags-Unterlagen zu uns. Wir prüfen die Anspruchsgrundlage, d.h. ob der Versicherer aufgrund der Vereinbarungen im Vertrag zur Leistung verpflichtet ist.
Einige Vertragsdetails können die Leistungsverpflichtung ausschließen, wie beispielsweise bei Berufsunfähigkeit, Risikoausschlüsse, Verhalten des Versicherten vor und nach dem Schaden (Obliegenheitsverletzungen), verschwiegene Vorerkrankungen oder versicherertypische Vertragsbedingungen und -Klauseln.
Bei erfolgreicher Prüfung formulieren wir einen entsprechenden Leistungsantrag für den Versicherer, so daß dieser seine Leistungspflicht erkennen kann. Ziel ist die Anerkennung der Leistungspflicht und die Zahlung des gewohnten Lohns / Gehalt oder Ausgleich des Einkommensverlustes.
Mit dem Leistungsanerkenntnis ist das Verfahren beendet und der Versicherer beginnt mit der Leistung. Geschafft, Sie können sich freuen!
Sie haben den Leistungsantrag selbst gestellt und Ihr Versicherer hat die Leistung abgelehnt? Vermutlich haben Sie nicht so ausführlich dokumentiert und argumentiert, wie es für ein Leistungsanerkenntnis erforderlich wäre. Hier können wir gemeinsam prüfen, ob es an der Antragstellung oder der Anspruchsgrundlage lag. Häufig stehen die Chancen recht gut, dennoch eine Leistung des Versicherers zu erhalten.
Leistung abgelehnt trotz schlüssiger Dokumentation und Argumentation?
Nun streben wir in Nachverhandlungen ein Leistungsanerkenntnis an, weiter stehen uns die Wege über Vergleich, Ombudsmann oder Gericht offen.
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